Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Hundefreunde, liebe Sportfreunde,

 

die für gestern, 28. April 2020, angekündigte Verordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist bisher noch immer nicht veröffentlicht.

 

Es ist aber sehr erfreulich, dass laut der heutigen Aussagen der Bundesregierung die Ausgangsbeschränkungen mit 30.04.2020, 24:00 Uhr außer Kraft treten.

Dadurch wird es auch möglich, dass wir mit unseren Hunden wieder

 

  • einen weitgehend normalen, geregelten Zuchtbetrieb und
  • zu den Ausbildungsplätzen fahren können und unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen das Training und den Kursbetrieb wieder aufnehmen können.

 

Natürlich ist weiterhin auf den nötigen Abstand zu achten, was aber bei allen Aktivitäten mit dem Hund kein Problem darstellt.

Das Tragen von Mund- und Nasenschutz, zumindest von den Trainern im Rahmen von Kursen und die strikte Einhaltung aller Hygienevorschriften sind empfehlenswert.

 

Durch die Einschränkung, dass Veranstaltungen mit maximal 10 Personen begrenzt sind, können bis voraussichtlich 30. Juni keine Prüfungen durchgeführt werden, da schon bei einer Mindestteilnehmerzahl von 4 Startern die Höchstzahl üblicherweise zumindest erreicht, wenn nicht überschritten wird.

 

Dadurch ist auch die Veranstaltung von Hunde-Shows vorläufig weiterhin nicht möglich, Einzeltierbeurteilungen und Phänotypisierungen können aber ebenso wie Zuchttauglichkeits-prüfungen durchgeführt werden.

Falls wir anderslautende Informationen erhalten, werden wir Sie sofort in Kenntnis setzen.

 

Es freut uns, dass die Arbeit mit unseren Hunde wieder beginnen kann.

Viele Grüße und viel Gesundheit

 

Dr. Michael Kreiner          Dir. Robert Markschläger

Präsident                             Leistungsreferent

Heidi Kirschbichler             Josef Koren
Ausstellungsreferentin      Zuchtbuchreferent